Die Erft von der Quelle bis zur Mündung im Rhein

In dem kleinen Ort Holzmülheim, direkt unterhalb des Himbergs, entspringt die Erft (414 m ü. nN). Sie fließt von hier aus Richtung Bad Münstereifel, bis sie nach etwa 106 km bei Neuss-Grimlinghausen (31 m ü. nN) in den Rhein mündet. Zwischen Türnich und Bedburg ist die Erft stellenweise bis zu 20 Meter breit. Aufgrund des Braunkohlebergbaus des Rheinischen Braunkohlereviers, musste das Flussbett mehrfach verlegt und begradigt werden. Durch Zuführung des Sümpfungswassers aus dem Braunkohlebergbau wurde die Erft ein wasserreicher Fluss. 1955 führte die Erft 5 m3 Wasser in der Sekunde ab, zwischen 1965 und 1975 über 26 m3 Wasser. Durch Verlagerung des Tagebaus in Richtung Erkelenz wird zukünftig das Sümpfungswasser nicht mehr in die Erft abgeleitet, sondern unter anderem dem Feuchtgebiet des Nette Tals zugeführt. Dadurch wird die Erft zu einem kleinen Flüsschen mit einer Wasserführung von weniger als 3 m3 Wasser in der Sekunde werden und so ganz erheblich ihr Aussehen verändern. Der Erftverband wird bis 2015 an der Insel Hombroich die Uferbefestigungen entfernen, damit sich die zukünftige Erft ein neues Bett suchen kann. Im Bereich Wevelinghoven werden weitläufig alte Flussbetten aus der Römerzeit in das Renaturierungskonzept miteinbezogen. Der Rückbau soll bis 2045 bis Bedburg fortgesetzt werden.
Aufgrund der Warmwassereinleitung, der Braunkohleindustrie, in die Erft können hier eingeschleppte Pflanzenarten wie das brasilianische Tausendblatt und die südamerikanische Dichtblättrige Wasserpest gedeihen. Jährlich werden 300 Millionen Kubikmeter aufgewärmtes Sümpfungswasser aus dem Braunkohleabbau in die Erft gepumpt. Hinzu kommt das Kühlungswasser aus dem Braunkohlekraftwerk. Im Winter betragen die mittleren Wassertemperaturen noch 15 °C und im Sommer 28 °C. Der Mittellauf des Flusses ist um 8 °C wärmer als der Oberlauf. Das hat zur Folge das die Erft ein sehr fischreiches Gewässer ist. Es kommen sämtliche wichtigen mitteleuropäische Fischarten wie Aal, Barbe, Barsch, Brassen, Döbel, Hecht, Karausche, Karpfen, Rotauge, Rotfeder, Schleie, Wels und Zander vor.
Der Bestand von vier Arten, nämlich Aal, Hecht, Schleie und Zander lässt sich bis heute nur durch Besatzmaßnahmen erhalten, der regelmäßig von der Erftfischereigenossenschaft Bergheim durchgeführt wird.

Die Mindestmaße

werden durch die §3 Landesfischereiverordnung festgelegt und sind für die aufgeführten Arten folgende, gemessen von der Kopfspitze bis zum Ende des längsten Teiles der Schwanzflosse.

Aal (Anguilla anguilla L.) 50 cm
Barbe (Barbus barbus L.) 35 cm
Karpfen (Cyprinus carpio L.) 35 cm
Hecht (Esox lucius L.) 45 cm
Zander (Sander lucioperca L.) 40 cm
Schleie (Tinca tinca L.) 25 cm

Befristete Schonzeiten sind für nachbenannte Arten folgende.

Barben vom 15. Mai bis 15. Juni;

Hechte vom 15. Februar bis 30. April;

Zander vom 1. April bis 31. Mai;

Es besteht ein Entnahme Gebot für die Fischart Wels.